Telekommunikation

Erfahrungen und Services in der Telekommunikation?
Haben wir!

Nutzerdaten in der Telekommunikationsbranche

Grundsätzlich sind in der Telekommunikation die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden, solange nicht der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) betroffen ist. Die Anforderungen werden mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) konkretisiert. Somit ist der Datenschutz i.S. der DS-GVO neben den Regelungen zum Fernmeldegeheimnis für Telekommunikation-Unternehmen relevant.

Dank unserer Erfahrung, ganz besonders in der Missbrauchsbekämpfung (Fraudmanagement), bei Behördenanfragen & der Telekommunikationsüberwachung, können wir Ihnen einen umfassenden Service anbieten.

Bernd Ritscher

  • von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Telekommunikation im Bereich Verbindungspreisberechnung und Technik der Telekommunikationsüberwachung

  • Erstellt Gutachten zur Verbindungspreisberechnung zur Vorlage bei der Bundesnetzagentur nach § 45g (2) TKG oder zur Vorlage vor Gericht
  • Regelt Sachverständigentätigkeiten und Recherchen zur Entstehung und Verarbeitung von Bestands- und Verbindungsdaten in der Telekommunikation
Bernd Ritscher

Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Sie stehen vor der Herausforderung die aktuellen gesetzliche Vorgaben zur öffentlichen Sicherheit aus dem Telekommunikationsgesetz (§110 TKG bis §113 (a – f) TKG usw.) anpassen oder implementieren zu müssen? Wir helfen Ihnen gerne im Verständins der Anforderungen, bei der internen Konzeption, im Anforderungs- und  Ausschreibungsprozess sowie der Erstellung des Betreiberkonzeptes und Sicherheitskonzeptes nach § 109 (4) TKG.
Wir begleiten Sie beim Umgang mit den Behörden – besonders der Bundesnetzagentur (BNetzA) – und helfen Ihnen bei Schulung des Personals und der Projekt- und Prozessgestaltung. Gerne übernehmen wir das Projektmanagement und suchen mit Ihnen zusammen die optimale Lösung aus.

Büro Teamwork

Sicherheitskonzept nach §109 TKG

Jedem Anbieter von Telekommunikationsdiensten obliegt die Verpflichtung, ein ausreichendes Maß an technischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Interessen seiner Kunden hinsichtlich Verfügbarkeit, Fernmeldegeheimnis und Datenschutz zu schützen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes auf der Basis des Sicherheitskataloges der BNetzA und beraten Sie gerne hinsichtlich festgestelltem Verbesserungspotenzials gerne auch auf Basis der ISO 27001.

Dienstleistungen

Sie haben eventuell Schwierigkeiten bei der Stellung von Entschädigungsanträgen im Sinne des JVEG nach der Erteilung von Auskünften als verpflichtetes Unternehmen gegenüber Strafverfolgungsbehörden?

Wir übernehmen die technischen Schritte zur Stellung des Entschädigungsantrages, kontrollieren den Zahlungsfluß und übernehmen wenn erforderlich das Clearing. Zusammen mit der Rchtsanwaltskanzlei RAE Krause & Krause aus Potsdam können wir auch das gesamte „Forderungsmangement“ für Sie übernehmn.